Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Nutzungsumfang) Der Vertragspartner/in ist ab Trainingsbeginn berechtigt, das Gym der Fitness Fabrik während der veränderlichen Öffnungszeiten zu nutzen. Eine Nichtbenutzung des Gym durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitglieds liegen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertragsverhältnis sind nicht übertragbar. Bei unberechtigter Weitergabe des Gymausweises/Transponder an andere Personen werden pro Verstoß 500 Euro Strafgeld erhoben. Ein Verlust des Transponders ist unverzüglich zu melden. Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro fällig. Soweit dem Kunden überlassener Transponder durch einen von ihm zu vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht wird und hierdurch Fitness Fabrik GmbH Schaden entsteht, so ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Kommt eine Person durch unbefugten Gebrauch des Transponder und hierdurch ermöglichten Gebrauch der Einrichtungen zu Schaden, so hat der Kunde die Fitness Fabrik GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. 2. Mitgliedsbeiträge) Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am 10. des jeweiligen Monats fällig. Das Mitglied gibt mit Abschluss der Mitgliedschaft der FITNESS FABRIK GmbH seine eindeutige Zustimmung die anfallenden Beiträge mittels SEPA-Lastschrift-Mandat zu Lasten seines Bankkontos einzulösen. Die Anmeldegebühr/ das Startpaket wird mit dem ersten Beitrag erhoben. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist Fitness Fabrik GmbH berechtigt, die bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin ausstehenden Beiträge gesamt einzuziehen. Mehrwertsteuererhöhungen gehen zu Lasten des Mitglieds. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Deutschland monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2021 oder ein an seiner Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn. 3.Beendigung) Die Fitness Fabrik GmbH ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt. Der Kunde kann daraus keinen Schadensersatz fordern. Eine vorzeitige außerordentliche Kündigung seitens des Mitglieds ist ausschließlich aufgrund von Umzug und in Textform möglich. Folgende Bedingungen müssen hierbei erfüllt sein: Ein Sonderkündigungsrecht wg. Umzug des Mitglieds ist gegeben, wenn die Firma Fitness Fabrik GmbH die Anmeldebescheinigung und Miet- bzw. Kaufvertrag des neuen Wohnortes erhalten, sofern dieser mehr als 30 km von der Fitness Fabrik GmbH entfernt ist. Die Mitgliedschaft muss eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten besitzen, damit das Sonderkündigungsrecht akzeptiert werden kann. Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird fällig und ggf. abgebucht. Vom Arzt attestierte Krankheiten oder Schwangerschaften berechtigen zur beitragspflichtigen Stilllegung der Mitgliedschaft, nicht jedoch zu Kündigung. Die Stilllegungszeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Eine Übernahme des Fitness-Studios durch einen anderen Betreiber berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
4. Hausordnung) Es gilt die in der Fitness Fabrik GmbH ausgehängte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich die Fitness Fabrik GmbH vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Wie in der Hausordnung aufgeführt: Der Missbrauch, Konsum und Handel bezüglich Drogen und Dopingmittel ist ein sofortiger Kündigungsgrund unsererseits.
5. Pflichten der Mitglieder) Änderung der Anschrift - bei Bankeinzug auch Kontoänderungen - sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat das Mitglied Fitness Fabrik GmbH die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldefragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.
6. Haftung) Gesundheitsschädigungen des Nutzers aufgrund unsachgemäßen Gebrauch der Geräte und Einrichtungen hat das Studio nicht zu vertreten. Sollte sich der Gesundheitszustand des Nutzers ändern, ist dieser verpflichtet, das Personal der Fitness Fabrik GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Das Mitglied erklärt ausdrücklich, sporttauglich zu sein. Eine verschuldensabhängige Haftung des Studios ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. 7. Datenschutz/Kameraüberwachung) Die Fitness Fabrik GmbH speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt uns das Mitglied, ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz zuzuweisen. 8. Nebenabreden / Teilnichtigkeit) Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit. 9. Höhere Gewalt) Wird es der Fitness Fabrik GmbH aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Beitragseinbehaltung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, für die Dauer der Ausfallzeit nach Ende der regulären Mitgliedschaft kostenlos weiter zu trainieren.
10. Beitragsanpassung) Bei Abschluss einer Schüler-/Studentenmitgliedschaft (U23) oder einer Firmenmitgliedschaft muss ohne Aufforderung ein Nachweis zum 31.12. jeden Jahres (Personalausweis, Firmenausweis) vorgelegt werden, um den speziellen Tarif zu sichern. Ansonsten erfolgt die Anpassung an die regulären Tarife. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage des Nachweises werden rückwirkend keine Beiträge gutgeschrieben.
11. Weitere Vertragsbedingungen) Das Mitglied bestätigt und verpflichtet sich bei Vertragsabschluss an die jeweilige und aktuell geltende Covid-19 Verordnung zu halten. Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die derzeit geltenden Covid-19 Verordnungen seitens des Mitglieds übernimmt das Fitness Fabrik GmbH keine Haftung. Die Haftung wird somit dem Mitglied übertragen. Durch das einchecken am Terminal bestätigt das Mitglied und erteilt die Einverständnis im Corona Fall persönliche Daten weitergeben zu dürfen. Die FITNESS FABRIK GMBH ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsteile weder bereit noch verpflichtet.
Zusatz Kursbetrieb
Unlimited/3 x pro Woche/2 x pro Woche
a) Mitglieder können grundsätzlich alle angebotenen Kurse in beiden Boxen, die ihrem persönlichen Leistungslevel entsprechen, besuchen.
b) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet den Basiskurs zu besuchen. Eine Teilnahme an den regulären CrossFit-Stunden ohne diesen Kurs ist grundsätzlich nicht möglich.
Fortgeschrittenenkurse können erst nach entsprechender Leistungsabnahme durch den Trainer belegt werden.
c) Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter (insbes. Trainer) Folge zu leisten.
d) Die FITNESS FABRIK GmbH informiert laufend über die Kurszeiten und das Leistungsangebot im Gym. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar –verlängert oder verkürzt werden (beispielsweise an Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten). Veränderungen werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt.
e) Das Mitglied ist verpflichtet, sich zu dem gewünschten Kurs anzumelden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. Ausnahme stellt die Anmeldung via Internet auf einer geeigneten Plattform dar.
f) Das Mitglied versichert der FITNESS FABRIK GmbH, dass es zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift keine gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen oder Schäden gibt, die eine Kontraindikation für das CrossFit-Training darstellen. Das Mitglied ist verpflichtet, der FITNESS FABRIK GmbH und seine Trainer über eine neue akute/chronische körperliche Einschränkung oder Krankheit umgehend und vor einem möglichen Training zu informieren. Die FITNESS FABRIK GmbH ist dazu berechtigt, ein ärztliches Attest anzufordern, um sicher zu gehen, dass das CrossFit-Training für das Mitglied unbedenklich ist